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Allgemeine GeschäftsbedingungenAllgemeine Geschäftsbedingungen Die Firma Mandt Büroorganisation GmbH wird im nachfolgenden Text „Verwenderin“ genannt.I. Angebote und Auftragsannahme 1. Angebote sind freibleibend. 2. Soweit die Verwenderin Waren nach Muster verkauft, erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen der Oberflächen und nicht auf geringfügige Änderungen durch Modell- und Produktionsumstellung, wenn die Abweichungen und Änderungen im Einzelfall für den Kunden zumutbar sind. II. Lieferzeit und Leistung 1. Genannte Liefertermine und Lieferfristen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sie sind als annähernd zu verstehen und erfolgen unter dem Vorbehalt richtiger Selbstbelieferung, wobei die Verwenderin eine Frist von vier Wochen über den genannten Termin hinaus nicht überschreiten darf. 2. In Fällen höherer Gewalt, bei Eintritt sonstiger unvorhersehbarer, die Erfüllung behindernder oder wesentlich erschwerender Ereignisse, sowie dann, wenn der Vorlieferant der Verwenderin aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen (z. B. Konkurs, Brandschaden, Streik usw.) nicht in der Lage ist, die Verwenderin zu beliefern, ist diese berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 3. Der Käufer ist verpflichtet, Teillieferungen anzunehmen. III. Annahmeverzug des Käufers 1. Befindet sich der Käufer in Annahmeverzug, so ist die Verwenderin berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall kann die Verwenderin 15 % des Kaufpreises ohne Nachweis als Entschädigung verlangen, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Verwenderin behält sich vor, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen. 2. Statt der Geltendmachung dieser Rechte ist die Verwenderin nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, anderweitig über die Ware zu verfügen und den Käufer mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern. 3. Der Käufer kommt nicht in Annahmeverzug, solange er an der Annahme der Ware durch höhere Gewalt (siehe Ziff. II. Abs. 2.) gehindert ist. 4. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, so ist die Verwenderin berechtigt, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstehenden Kosten, bei Lagerung in seinen Räumen mindestens jedoch 1/2 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat, dem Käufer in Rechnung zu stellen. IV. Gewährleistung und Haftung 1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort nach Empfang zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel hat er innerhalb einer Woche nach Empfang bzw. Eintreffen am Bestimmungsort, schriftlich und spezifiziert anzugeben, soweit diese Mängel offensichtlich sind. Für die Rechtzeitigkeit der Anzeige genügt die Absendung durch den Kunden. 2. Sollte der Kunde Mängel, die nicht offensichtlich sind, innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist feststellen, so hat er diese der Verwenderin spätestens eine Woche nach der Feststellung schriftlich anzugeben. Für die Rechtzeitigkeit genügt die Absendung durch den Käufer. 3. Die Verwenderin leistet Gewähr zunächst – nach ihrer Wahl – entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Käufer kann nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen, wenn die Verwenderin die Mängelbeseitigung verweigert oder diese mangelhaft ausgeführt wird oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist erbracht wird. 4. Für die Kompatibilität von bei der Verwenderin gekaufter Software mit bei der Verwenderin gekaufter Hardware übernimmt diese keine Gewährleistung oder Haftung, wenn die Software nicht bereits vorinstalliert ist. 5. Die Verwenderin übernimmt auch keine Gewährleistung, dass Hardwaregeräte verschiedener Hersteller, die bei ihr gekauft worden sind, miteinander kompatibel sind. Ferner wird keine Gewährleistung dafür übernommen, dass von der Verwenderin verkaufte Verschleiß- und Ersatzteile mit Geräten von anderen Herstellern als dem des verkauften Produktes kompatibel sind. V. Zahlungsbedingungen Sind Zahlungen des Kunden fällig, so ist die Verwenderin nach vorangegangener Mahnung wahlweise berechtigt, Zahlungen oder Sicherheitsleistungen wegen fälliger Ansprüche aus sämtlichen zwischen den Parteien bestehenden Verträgen zu verlangen und die weitere Erfüllung bis zur Zahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern oder aber von sämtlichen zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen zurückzutreten. VI. Eigentumsvorbehalt 1. Die gekaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen einschließlich Zinsen und Kosten (bei Wechseln und Schecks bis zur Gutschrift auf dem Konto der Verwenderin) Eigentum der Verwenderin. 2. Sollte die von der Verwenderin gelieferte Vorbehaltsware bei Ihren Kunden be- oder verarbeitet werden, so besteht Einigkeit darüber, dass die Be- oder Verarbeitung für diese erfolgt und dass die Verwenderin damit als „Hersteller“ im Sinne von § 950 BGB gilt. 3. Bei Lieferung an Dritte hat der Käufer dem Empfänger über das Sicherungseigentum zu informieren. Jeder Standortwechsel sowie jeder Verlust oder Untergang der Ware ist der Verwenderin unverzüglich mitzuteilen. Solange der Eigentumsvorbehalt der Verwenderin besteht, darf die Ware nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung verändert oder an Dritte veräußert, sicherungsübereignet, vermietet oder in sonstiger Weise überlassen werden. Solange der Eigentumsvorbehalt der Verwenderin besteht, hat der Käufer bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändung der Ware, unverzüglich auf das Eigentum der Verwenderin hinzuweisen und sie zu informieren. 4. Sollte die Verwenderin Vorbehaltsware zurücknehmen, ist sie berechtigt, eine angemessene Nutzungsentschädigung oder eine Entschädigung für die Wertminderung der Ware während der Besitzzeit durch den Kunden zu verlangen. VII. Gefahrtragung bei Computerreparaturen 1. Der Kunde hat alle Daten, die auf Datenträgern von durch die Verwenderin zu reparierenden Computern enthalten sind, so zu sichern, dass der Kunde den Ausgangszustand jederzeit selbst wieder herstellen kann. Bei Datenverlust trägt der Kunde das alleinige Risiko. Die Verwenderin übernimmt bei dem Verlust von Daten keine Haftung. 2. Werden der Verwenderin Gegenstände zur Reparatur übergeben, die an den Hersteller eingesendet werden, so sind diese Gegenstände grundsätzlich in der Originalverpackung oder einer gleichwertigen Verpackung an die Verwenderin zu übergeben. Sollte dies nicht der Fall sein, haftet die Verwenderin für die Beschädigung oder den Untergang der Sache bei ihr oder einem Transportunternehmen nur, wenn die Verwenderin oder der Transportunternehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. VIII. Überprüfungskosten Sollte sich ergeben, dass an Gegenständen, die der Verwenderin zur Reparatur übergeben wurden, Reparaturen nicht erforderlich waren (z. B. wegen Fehlbedienung, mangelhafter Lektüre des Handbuches usw.), sind die angefallenen Überprüfungskosten vom Kunden zu tragen. Die Überprüfungspauschale beträgt bei allen Geräten 17,90 EUR zzgl. MwSt. Dem Kunden bleibt nachgelassen, den Nachweis zu erbringen, dass im Einzelfall niedrigere Kosten entstanden sind. Die Verwenderin ist berechtigt, einen höheren Betrag zu fordern, wenn ihr entsprechende Kosten entstanden sind. IX. Besondere Bedingungen für den Kauf von Software Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herstellers von verkaufter Software, welche dem Produkt beigefügt sind, werden ergänzender Vertragsbestandteil. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn auf der Verpackung ein für den Kunden deutlich sichtbarer Hinweis auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herstellers aufgebracht ist. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Softwareherstellers gelten nur, wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verwenderin nicht bereits eine diesbezügliche Regelung treffen. X. Gerichtsstand 1. Gerichtsstand für Ansprüche aus mit der Verwenderin geschlossenen Verträgen ist Neubrandenburg, soweit der andere Vertragsteil auch Kaufmann ist. 2. Unabhängig von der Frage, ob der Vertragspartner der Verwenderin Kaufmann ist, gilt als Gerichtsstand auch dann Neubrandenburg, wenn die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluß ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. XI. Schlußbestimmungen 1. Einkaufsbedingungen der Kunden, die diesen Geschäftsbedingungen entgegen stehen, sind für die Verwenderin nur verbindlich, wenn sie von ihr ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. 2. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, um Vertragsbestandteil zu werden. 3. Sollte irgendeine Bestimmung der Geschäftsbedingungen anfechtbar, rechtsunwirksam oder nichtig sein, so bleiben diese in allen übrigen Teilen und Bestimmungen gültig. |
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